Viele Fälle in meiner Anwaltspraxis drehen sich rund um das Thema Hartz IV. Es geht dabei immer um existenzielle Fragen.

Hartz IV-Leistungen sollen das Existenzminimum abdecken, also die physische Existenz sichern und auch die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.

Gezahlt werden für einen alleinstehenden Erwachsenen derzeit 416,00 € monatlich (zuzüglich Miete und Heizung bis zu einer bestimmten Höhe), für jeden in einer Partnerschaft lebenden Erwachsenen nur 374,00 € und für Kinder noch weniger (je nach Alter).

Ist dies ausreichend, um sämtliche Ausgaben zu bestreiten und sogar noch Ansparungen für Anschaffungen vorzunehmen, wie es sich der Gesetzgeber vorstellt? Und wie hat der Gesetzgeber diese Beträge überhaupt berechnet?

Hierzu ist heute ein interessanter und ausführlicher Artikel auf Spiegel-Online erschienen.

http://www.spiegel.de/…/tafel-streit-wieso-hartz-iv-tatsaec…

Reicht Hartz IV zum Leben ?