Heute ist wieder so ein Tag, an dem ich aus dem Kopfschütteln kaum heraus komme.

Manche Jobcenter-Mitarbeiter sind derart schlecht ausgebildet oder aus anderen Gründen ungeeignet, dass man es kaum fassen kann. Leidtragende sind dann in diesen Fällen die Leistungsempfänger, die dringend auf die existenzsichernden Leistungen angewiesen sind.

Heute kamen Mandanten zu mir, die schon im April 2018 Leistungen beim Jobcenter beantragt hatten. Immer wieder wurden Unterlagen angefordert, die entweder schon längst vorgelegt wurden (Bermudadreieck Jobcenter …) oder aber gar nicht vorgelegt werden können, weil Sie schlichtweg nicht existieren.

Nun erlässt das Jobcenter einen Bescheid, in dem festgestellt wird, dass die Mandanten angeblich mit einer telefonischen Erklärung auf die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung ganz verzichtet hätten.

Ich denke, es sollte zur Ausbildung eines jeden sozialrechtlichen Behörden-Mitarbeiters gehören, dass man wenigstens die Grundzüge des allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuches kennt. Dort steht im § 46 SGB I unmissverständlich, dass auf Ansprüche auf Sozialleistungen nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden kann.

Bei meinen Mandanten ist das Jobcenter nun also der Meinung, dass mit einer telefonischen Erklärung auf Leistungen verzichtet wurde und stellt dies in einem Bescheid fest.

Autsch.

Wenn tatsächlich ein wirksamer (schriftlicher !) Verzicht erklärt worden wäre, so müsste hierüber nicht erst ein Bescheid erstellt werden. In unserem Fall wird nun also seitens des Jobcenter der Versuch unternommen, mit einem feststellenden Bescheid einen eindeutig (form-)unwirksamen Verzicht (der noch dazu auch telefonisch nie erklärt wurde) wirksam werden zu lassen (Zauberei !), obwohl dies nach dem Inhalt des Gesetzes gar nicht möglich ist? Oder wie ? Oder was ?

Der Widerspruch ist raus mit kurzer Fristsetzung zur Leistungsbewilligung. Wenn das nicht reicht, dann muss sich das Sozialgericht in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit der Sache befassen.

Und wieder werden vollkommen unnötig Steuergelder für Anwaltskosten verprasst.

Zauberei im Jobcenter