Immer wieder kommt es vor, dass ich in Jobcenter-Angelegenheiten quasi beiläufig Fehler in Bescheiden finde, die für die Mandanten erhebliche Konsequenzen haben.
So konnte ich beispielsweise kürzlich im Rahmen der Prüfung eines Jobcenter-Rückforderungsbescheides bei Durchsicht des aktuellen Bewilligungsbescheides feststellen, dass der eigentlich berechtigte Mehrbedarf bei Alleinerziehung nicht gezahlt wurde.
Durch einen Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid und einen Überprüfungsantrag zu den zurückliegenden Zeiträumen konnten wir jetzt erreichen, dass dieser Mehrbedarf rückwirkend und auch für die Zukunft gewährt wird. Dies sind immerhin monatlich knapp 150 €, die bisher gefehlt haben! Angesichts des monatlichen Leistungsanspruches von ansonsten 416 € für die Bestreitung des gesamten Lebensunterhaltes ist ein Mehrbetrag von 150,00 € eine erhebliche Erleichterung.
Egal, was das eigentliche Anliegen des Mandanten ist, ein Blick in die aktuelle Leistungsberechnung des Jobcenter lohnt sich und fördert immer wieder Fehler zutage.