Das Thema Hartz IV-Sanktionen (also Leistungskürzungen des Arbeitslosengeldes II) ist in vielerlei Hinsicht problematisch.
Nicht nur rechtlich sind die Verfahren häufig schwierig. Auch die Frage, ob der vom Gesetzgeber offenbar verfolgte Sinn und Zweck der Sanktions-Regelungen erreicht wird, ist diskussionswürdig.
Vor allem aber die Frage, ob die existenzsichernden Hartz IV-Leistungen überhaupt gekürzt werden können, ohne das Grundrecht auf die “Unantastbarkeit der Menschenwürde” zu verletzen, ist schwierig zu beantworten.
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich bereits seit längerer Zeit insbesondere mit dieser Frage. Die Entscheidung des Gerichts wird sehr spannend. Werden sämtliche Sanktions-Normen als grundrechtswidrig gekippt?
Allerdings steht zu befürchten, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis sich das Bundesverfassungsgericht äußert. Bis dahin bleibt nur, gegen zu Unrecht erlassene Sanktionsbescheide durch Widerspruch und gegebenenfalls Klage vorzugehen. Je nach Fallgestaltung besteht hier eine gute Aussicht auf Erfolg.
Anbei ein aktueller und – wie ich meine – interessanter Artikel aus dem Spiegel zu diesem Thema.
Spiegel-Online zu Jobcenter-Sanktionen