Sozialgericht Kassel: Mietobergrenzen des Schwalm-Eder-Kreises unwirksam!
Nun liegen mir die schriftlichen Urteile einiger Verfahren vor, die allesamt die Frage der Rechtmäßigkeit der Mietobergrenzen im Schwalm-Eder-Kreis behandeln.
Sowohl die Jobcenter als auch Sozialämter tragen die Wohnungs-Mietkosten der Leistungsberechtigten laut Gesetz bis zur Höhe der “Angemessenheit”. Bis zu welcher Grenze Mieten angemessen sind, ist jedoch äußerst schwer festzustellen und somit Gegenstand zahlreicher Klageverfahren bundesweit.
Zusammengefasst sollen die Leistungsträger jeweils vor Ort ermitteln, wie teuer Wohnungen einfachen Standards tatsächlich sind. Hierfür werden äußerst umfangreiche (und vermutlich teure) Gutachten in Auftrag gegeben, aus welchen sich dann die verwendeten Mietobergrenzen ergeben.
Liegt die tatsächliche Miete der Leistungsberechtigten über diesen Grenzen, muss die Differenz im Regelfall aus dem ohnehin schon knappen Geld für den Lebensunterhalt bestritten werden.
Die Gutachten zu den Obergrenzen sind jedoch gerichtlich voll überprüfbar, wobei an deren Schlüssigkeit nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein hoher Maßstab angelegt wird. Die Einzelheiten sind sehr kompliziert und umfangreich.
Das Sozialgericht Kassel hat nun in mehreren Verfahren entschieden, dass die Mietobergrenzen des Schwalm-Eder-Kreises diese Anforderungen des Bundessozialgerichts nicht erfüllt und somit unzulässig sind. Statt dieser Mietobergrenzen hat das Sozialgericht nun die Werte der Wohngeldtabelle (+10 %) als Angemessenheitsgrenze zugrunde gelegt. Diese Werte sind – je nach Ort – um einiges höher als die Mietobergrenzen.
Die inhaltliche Argumentation des Sozialgerichts zum Schwalm-Eder-Kreis lässt sich übrigens durchaus auf die Mietobergrenzen des Landkreises Kassel übertragen. Auch gegenüber dem Jobcenter Landkreis Kassel sind zahlreiche Verfahren wegen der Mietobergrenzen beim Sozialgericht anhängig, ohne dass hierzu bisher eine Entscheidung ergangen ist. Die Aussichten für einen Klageerfolg sind jedoch nach derzeitigem Stand meines Erachtens gut.
Auch die Mietobergrenzen des Werra-Meißner-Kreises wurden zuletzt durch das Sozialgericht Kassel für unwirksam erklärt.
In den von mir geführten Verfahren gegenüber dem Jobcenter Schwalm-Éder-Kreis gehe ich davon aus, dass das Jobcenter Berufung einlegen wird. Möglicherweise wird erst ein Urteil des Bundessozialgerichts (vorübergehende …) Klarheit bringen.