Am kommenden Dienstag, 15.01.2019, wird es spannend. Das Bundesverfassungsgericht führt eine mündliche Verhandlung zu dem Thema durch, ob die Kürzungen von Hartz IV-Leistungen (Sanktionen) gegen das Grundgesetz verstoßen.
Ausgangspunkt war ein Verfahren gegen einen Sanktionsbescheid vor dem Sozialgericht Gotha. Das Gericht kam dort zu dem Ergebnis, dass eine Kürzung der Grundsicherungsleistungen (im dortigen Fall um 30% bzw. 60%) unzulässig sei, da ansonsten das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht mehr gesichert sei.
Ich bin sehr gespannt, was am Dienstag passiert, wobei ein abschließendes Urteil eher unwahrscheinlich sein dürfte.
Anbei ein interessantes Interview mit dem zuständigen Richter des Sozialgerichts Gotha, der das ganze Verfahren mit seinem Beschluss eingeleitet hatte.