Immer und immer wieder berichten mir Mandanten verzweifelt das Gleiche: zigfach werden Sie vom Jobcenter zur Einreichung bestimmter Unterlagen oder Nachweise aufgefordert, obwohl diese bereits (mehrfach) eingereicht wurden. Dies ist ein massenhaftes Dauerthema.
Man kann nie sicher sein, dass eingereichte Unterlagen in die (richtige) Jobcenter-Akte gelangen. Ob der Versand per Post, Fax oder Mail erfolgte, ob in den Hausbriefkasten (!!) des Jobcenter eingeworfen oder sogar persönlich in der Eingangszone oder dem Sachbearbeiter übergeben…ständig kommen Unterlagen abhanden. Mir ist auch nach zig Jahren vollkommen unklar, woran dies wirklich liegt.
Fest steht, dass durch diese Problematik immer wieder Leistungsberechtigte in riesige finanzielle Not gelangen, ganz abgesehen von der Zermürbungs-Wirkung. Gerade in dieser Woche musste ich wieder gegen einen Entziehungsbescheid vorgehen. Das Jobcenter hatte dreimal Unterlagen angefordert und die Mandantin hatte diese (nachweisbar !) ganz brav ebenso dreimal eingereicht. Was passiert ? Entziehung der Leistungen wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten, da sie ja die Unterlagen nicht eingereicht habe !
Wenn bis nächste Woche kein Abhilfebescheid auf den Widerspruch erfolgt, müssen wir das Sozialgericht wieder mit einem (eigentlich vollkommen sinnlosen) Eilverfahren behelligen.
Welche Kosten dem Steuerzahler durch diese Schlamperei – man kann es nicht anders bezeichnen – entstehen, ist unfassbar.
Googlen Sie mal nach „Jobcenter Bermuda-Dreieck“…das Problem besteht bundesweit.