Das meinen die wirklich ernst…hier ein Zitat aus einem schriftlichen Hinweis des Sozialgerichts Darmstadt in einem Hartz IV-Eilverfahren wegen einer Erstausstattung der Wohnung. Ist übrigens kein von mir geführtes Verfahren, sondern stammt von einem Kollegen.
„Hinsichtlich der beantragten Darlehensleistungen für einen Kühlschrank bedarf es eines Nachweises, dass ein funktionsfähiger Kühlschrank nicht vorhanden ist. Darüber hinaus bedarf es einer Darlegung und eines Nachweises dafür, warum gerade im Januar, also zu einem Zeitpunkt, in welchem die Außentemperaturen das Vorhandensein eines Kühlschrankes für noch einige Monate nicht zwingend erforderlich machen, hierfür ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eingeleitet wird.“
Ja. Genau. Die Lebensmittel bitte einfach auf den Balkon oder vor die Haustür legen. Gibt dann Frozen Joghurt, das ist total angesagt. Wahnsinn.