Da hat sich das Akten-Wühlen am Samstag Vormittag doch wenigstens gelohnt. Offenbar wurde meiner Mandantin die Erwerbsminderungsrente wegen einer bloßen Verwechslung verweigert.
Die Mandantin hatte wegen schwerer seelischer Erkrankungen eine Reha über die Rentenversicherung durchgeführt. Ergebnis: nur noch 3-6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig, also teilweise Erwerbsminderung medizinisch festgestellt. Dies müsste zu einer entsprechenden Rente führen.
Auf den anschließenden Rentenantrag der Mandantin folgt innerhalb weniger Tage die Ablehnung ! Begründung: Mandantin könne noch mehr als 6 Stunden täglich arbeiten, also gibt es auch keine Rente. Die Mandantin ist fassungslos und beauftragt mich.
Im Widerspruchsschreiben weise ich bereits auf das Ergebnis der Reha hin, das eigentlich zu einer teilweisen Erwerbsminderungsrente führen müsste. Gleichzeitig beantrage ich – wie immer – Akteneinsicht. Nach zwei Monaten schafft es die Rentenversicherung endlich, mir die Verwaltungsakten zu schicken, durch die ich mich heute gewühlt habe.
Dabei stelle ich Folgendes fest: die Ablehnung wird intern auf einem Formblatt mit Hinweis auf eine medizinische Stellungnahme in der Akte begründet. Ich schaue mir diese „medizinische Stellungnahme“ an (besteht nur aus ein paar Kreuzchen und wenigen unleserlichen handschriftlichen Worten…) und bemerke, dass sich diese auf eine ganz andere Person bezieht…anderer Name, andere Adresse, anderes Geburtsdatum, natürlich andere Rentenversicherungsnummer. Nur der Beruf ist der gleiche.
Was ist da passiert ? Falsch abgeheftet ? Windstoß über den Schreibtisch des Sachbearbeiters in der Kaffeepause ? Ich weiß es nicht.
Ich habe den Widerspruch nun entsprechend begründet und bin auf die Reaktion der Rentenversicherung gespannt.