Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum 01.08.2019 !
Zum Beispiel:
Ab jetzt beträgt die jährliche Schulbedarfspauschale 150 € pro Jahr (100 € zum 1. August und 50 € zum 1. Februar),
bisher waren dies jährlich 100 € (70 € im August und 30 € im Februar).
Bei den Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kindergarten oder Hort entfällt ab sofort der Eigenanteil.
Der monatliche Beitrag für soziale und kulturelle Aktivitäten (zum Beispiel Sportverein oder Musikschule) steigt von 10 € auf 15 € pro Monat.
Auch bei den Leistungen der Lernförderung und Schülerbeförderung haben sich Änderungen ergeben.
Ansprüche nach dem Bildungs -und Teilhabepaket haben unter anderem junge Menschen, die mit ihrer Familie Arbeitslosengeld II (Jobcenter), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen.