Ich hatte kürzlich über das Zuflussprinzip bei der Anrechnung von Einkommen auf die Jobcenter-Leistungen berichtet. Auch wenn dies eigentlich ziemlich eindeutig ist, passieren seitens der Jobcenter bei der Umsetzung immer wieder Fehler.
Ein häufiger Fehler: werden in einem Monat zufällig gleich zwei Monats-Gehälter einer beruflichen Tätigkeit ausgezahlt, so sind zwar tatsächlich nach dem Zuflussprinzip beide Gehälter auf einmal anzurechnen. ABER: Es muss dann auch zweimal der Freibetrag berücksichtigt werden !! Dies übersieht das Jobcenter gerne.
Beispiel: Mandant hat einen Minijob mit monatlich 400,00 € Einkommen. Der Freibetrag hierauf beträgt 160,00 €. Erhält er nun sein Juli-Gehalt am 01.08. und sein August-Gehalt am 31.8. vom Arbeitgeber überwiesen, so müssen tatsächlich beim Jobcenter im August 800,00 € Einkommen berücksichtigt werden. Aber der Freibetrag muss dann 2 x 160,00 € betragen und nicht nur einmal !
Dies hat das Bundessozialgericht schon 2014 entschieden, trotzdem passieren hier beim Jobcenter gerne mal Fehler.
Also, aufgepasst. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit eines Bescheides, ab zum Amtsgericht und einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe besorgen. Ich helfe Ihnen gerne.