Über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Sanktionen wurde schon viel berichtet und geschrieben.
Nun zeigen sich hier im Büroalltag die ersten praktischen Auswirkungen. In einigen laufenden Klageverfahren gegen Sanktionen trudeln langsam die ersten (Teil-) Abhilfebescheide ein.
Allerdings verfährt das Jobcenter wie erwartet so, dass Sanktionen von über 30 % des Regelbedarfs nicht etwa vollständig aufgehoben werden, sondern nur auf die Höhe von 30 % des Regelbedarfs herabgesenkt werden.
Ich habe erhebliche Zweifel, ob dies so richtig ist. Meines Erachtens müssen Sanktionsbescheide, die eine Minderung der Leistungen um mehr als 30 % des Regelbedarfs feststellen, vollständig aufgehoben werden.
Wir werden die Verfahren weiterführen und genau hierum kämpfen.