In sozialrechtlichen Verfahren gegen die Pflegekasse ist häufig die Frage streitig, wie hoch der Pflegebedarf tatsächlich ist und hieraus folgend, welcher Pflegegrad festzustellen ist.
In einem aktuellen Verfahren vor dem Sozialgericht Braunschweig geht es um die Feststellung eines höheren Pflegegrades. Ich hatte die Klage ausführlich begründet. Hierauf äußerte die Pflegekasse schriftlich nur, es werde weiterhin an den Bescheid festgehalten. Als Reaktion hierauf fragte das Gericht bei mir an, ob und mit welcher Begründung die Klage aufrechterhalten bleibe.
Merkwürdige Frage, schließlich war die Klage bereits inhaltlich begründet worden. Einfach mal blättern und lesen. Dass man hierauf das Gericht noch hinweisen muss …
Das Gericht konnte sich dann dazu durchringen, ein Pflegefachgutachten durch einen Sachverständigen erstellen zu lassen. Dieses Gutachten wurde mir nun durch das Sozialgericht Braunschweig zugestellt. In dem Begleitschreiben des Gerichts werde ich wiederum gefragt, ob und mit welcher Begründung die Klage aufrechterhalten bleibe. Ok., dachte ich, dann hat das Gutachten wohl nicht das gewünschte Ergebnis gebracht, schade.
Bei erster grober Durchsicht des Gutachtens stelle ich jedoch fest, dass der von uns beantragte höhere Pflegegrad vom Sachverständigen bejaht wird, zumindest ab dem Tag der Begutachtung.
Es kann manchmal ganz schön nerven, wenn Gerichte die Parteien dazu drängen, laufende Verfahren zu beenden, einzig um den Aktenberg abzutragen. Wenn keine oder kaum Erfolgsaussicht einer Klage mehr besteht, kann ich einen solchen Hinweis nachvollziehen. In einer Situation wie der eben beschriebenen jedoch überhaupt nicht. Hat dieser Richter überhaupt in das Gutachten hinein gesehen, bevor es mir mit dem genannten Begleitschreiben übermittelt hat?