Nach einer Information der Rechtsanwaltskammer soll der Justizbetrieb seit gestern (11.05.2020) wieder “normal” laufen.
Wir bitten daher alle Mandanten, die uns im Wege der Beratungshilfe mit einer Beratung/Vertretung beauftragen möchten, ab sofort wieder vorab beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu besorgen.
In den letzten Wochen der erheblichen Corona-Einschränkungen haben wir dies gern vorübergehend für Sie übernommen, indem wir für Sie die Beratungshilfe schriftlich beantragt haben. Auf Dauer können wir dies jedoch leider nicht leisten, wofür wir um Verständnis bitten.
Justizbetrieb soll wieder normal laufen