Regelbedarfe bei Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) bzw. SGB XII (Sozialamt) ab 2021
Die Regelbedarfe werden üblicherweise zu Beginn eines jeden Jahres angepasst. Das zuständige Ministerium hat nun das Regelbedarfsermittlungsgesetz für das Jahr 2021 als Entwurf vorgelegt. Danach sollen sich die Regelbedarfe zum 01.01.2021 wie folgt ändern:
Regelbedarfsstufe 1: Alleinstehende von 432 € auf 439 € / + 7 €
Regelbedarfsstufe 2: Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft von 389 € auf 395 € / + 6 €
Regelbedarfsstufe 3: Unter 25jährige im Haushalt der Eltern von 345 € auf 351 € / + 6 €
Regelbedarfsstufe 4: Jugendliche von 14 bis 17 Jahren von 328 € auf 367 € / + 39 €
Regelbedarfsstufe 5: Kinder von 6-13 Jahren Jahren 308 € / keine Änderung
Regelbedarfsstufe 6: Kinder von 0 bis unter 6 Jahren von 250 € auf 279 € / + 29 €
Es gibt bereits jetzt viele Stimmen, die diese Erhöhungen für völlig unzureichend halten. So sollen sich allein die Strompreise um ca. 10 – 15 % erhöhen. Wir werden sehen, was passiert. Das Gesetz soll im Herbst verabschiedet werden. Ob es bei diesen Zahlen bleibt, ist also noch offen.