Erfreulicher Verhandlungstag heute im Sozialgericht Kassel endet glatt 2:0 gegen die Jobcenter Stadt & Landkreis Kassel.
Im ersten Verfahren konnten wir eine Sanktion von 30% des Regelbedarfs durch das Jobcenter erfolgreich aufheben lassen. Hintergrund war der Vorwurf des Jobcenter, der Mandant habe durch sein Verhalten bei einem Vorstellungsgespräch verhindert, einen neuen Job zu bekommen. Dabei erbat er sich aus bestimmten Gründen nur einen Tag Bedenkzeit gegenüber dem Arbeitgeber, was diesem nicht passte.
Bei der zweiten Sache ging es um einen sogenannten Ersatzanspruch des Jobcenter gegen einen Mandanten, immerhin in Höhe von fast 8.000 €. Bei der Bewertung eines solchen Ersatzanspruches geht es immer um die Frage, ob ein „sozialwidriges Verhalten“ des Leistungsberechtigten zur Hilfebedürftigkeit geführt hat. Dann fordert das Jobcenter die gesamten geleisteten SGB II-Leistungen zurück. Die Einzelheiten sind nicht ganz einfach, immer ist eine Bewertung des konkreten Einzelfalls erforderlich. Glücklicherweise teilte das Gericht unsere Auffassung, dass im heute verhandelten Fall keine Sozialwidrigkeit festzustellen ist, so dass der Klage stattgegeben wurde.
Der Tag war aus meiner Sicht nicht nur wegen der eigentlichen Klageerfolge erfreulich. Ich finde es zum einen angenehm, wenn das Gericht in einer mündlichen Verhandlung einer offenen Diskussion zugänglich ist und mündlich vorgebrachte Aspekte auch berücksichtigt werden, statt schon einer vorgefertigten Meinung unumstößlich nachzuhängen. Außerdem freue ich mich, wenn die beiden ehrenamtlichen Richter (Beisitzer) nicht schweigend wegnicken, sondern Interesse am Fall zeigen und sich durch eigene Fragen an dem Verfahren beteiligen. Das war heute top !