In Beratungen hinsichtlich einer Erwerbsminderungsrente ist klar, dass ich die Mandanten unterstützen kann, die abgelehnte Erwerbsminderungsrente möglicherweise doch noch zu erreichen und somit ein Stück weit insbesondere die finanzielle Sorgen zu verringern. Meistens ändert ein etwaiger Erfolg im Rentenverfahren aber natürlich nichts an den eigentlichen Problemen, nämlich den gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Manchmal kommt es dann aber doch ganz anders, wie gerade erlebt.
In einem Rentenverfahren vor dem Sozialgericht kam es zu einem medizinischen Sachverständigengutachten. Der Gutachter führt nun die komplexen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Mandantin auf eine mögliche Krankheitsursache zurück, die bisher noch kein behandelnder Arzt oder Vorgutachter auch nur ansatzweise gesehen hat. Der Sachverständige schlägt ferner einen konkreten Weg der Therapie vor, der nach seiner Einschätzung innerhalb weniger Monate zu einer deutlichen Besserung des Gesundheitszustandes führen soll.
Mit diesem Gutachten erreichen wir vielleicht nicht die Erwerbsminderungsrente, wobei das noch offen ist. Wenn der Gutachter aber mit seiner Einschätzung Recht behält und die Therapie anschlägt, gewinnt die Mandantin ein großes Stück ihrer Gesundheit und somit Lebensqualität zurück.
Wer die Wahl hätte zwischen Kranksein mit Bezug von Erwerbsminderungsrente oder aber ohne Rente gesund sein, der dürfte sich wohl immer für Letzteres entscheiden.