Spannendes Urteil des Bundessozialgerichts zur Verjährung von Erstattungsforderungen der Agentur für Arbeit oder Jobcenter!
Rückforderungen in Form von Erstattungsbescheiden verjähren nach diesem Urteil in ganz vielen Fallkonstellationen bereits nach vier Jahren und nicht erst in 30 Jahren, wie es viele Jobcenter behaupten.
Nur dann, wenn neben dem eigentlichen Erstattungsbescheid ein weiterer gesonderter Bescheid zur Durchsetzung der Forderung ergangen ist (damit ist NICHT z.B. eine Mahnung des Inkasso-Service gemeint), kann die Verjährung erst in 30 Jahren eintreten.
Wenn Sie also noch alte bestandskräftige Erstattungsbescheide des Jobcenter mit offenen Forderungen haben, lohnt sich eine Prüfung, ob die Forderung vielleicht längst verjährt ist.
Urteil des Bundessozialgerichts vom 04.03.2021, B 11 AL 5/20 R.