Die Bundesregierung plant, mit der Einführung eines sogenannten Bürgergeldes die vom Bundesverfassungsgericht schon 2019 geforderte gesetzliche Neuregelung der sogenannten Sanktionen (Minderung der Jobcenter-Leistungen) durchzuführen.
In diesem Zusammenhang sollen die aktuell noch gültigen Sanktions-Regelungen befristet bis zum 31.12.2022 außer Kraft gesetzt werden. Anschließend soll dann das “Bürgergeld” die Mitwirkungspflichten neu gestalten.
Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung war noch davon die Rede, die Sanktionen für ein ganzes Jahr auszusetzen, nun soll es also ein halbes Jahr werden.
Das Ganze befindet sich aber noch im Gesetzgebungsverfahren, die Sanktions-Regelungen gelten also noch und werden auch angewendet!