Ein wichtiger Hinweis zur Vermeidung von unnötigen Sanktionen (Bürgergeld) oder Sperrzeiten (Agentur für Arbeit).
Seit Beginn des Jahres 2023 müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Krankheitsfall mehr vorlegen. Die Ärzte senden die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen elektronisch an die Krankenkasse, den “gelben Schein” gibt es also nicht mehr. Die Arbeitgeber müssen dann die Arbeitsunfähigkeits-Daten bei der jeweiligen Krankenkasse elektronisch abrufen.
Aber: für die Jobcenter und Arbeitsagenturen gilt dies noch nicht, sondern erst ab 2024.
Dies bedeutet, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim zuständigen Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit weiterhin in bisheriger (Papier-) Form abgegeben werden müssen. Ich empfehle daher dringend, im Falle einer Erkrankung bei dem behandelnden Arzt die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform einzufordern, da dies in den Arztpraxen nicht mehr automatisch geschehen wird.
Wird dies nicht beachtet, kann es im schlimmsten Fall zu Sanktionen des Jobcenter bzw. Sperrzeiten der Agentur für Arbeit kommen, wenn beispielsweise Meldetermine wegen einer Erkrankung versäumt werden.
Sanktionen durch die Jobcenter sind im Rahmen des Bürgergeldes nun wieder möglich. Hierüber werde ich noch gesondert berichten.