Schöne Post vom Jobcenter.
Eine Bedarfsgemeinschaft sollte im Rahmen einer endgültigen Leistungsfestsetzung ca. 1300 € an das Jobcenter zurückzahlen und erhielt entsprechende Erstattungsbescheide, gegen die wir Widerspruch erhoben haben.
Ergebnis des Widerspruchsverfahrens: die Bedarfsgemeinschaft muss nichts an das Jobcenter zurückzahlen, sondern erhält ihrerseits vom Jobcenter noch eine Nachzahlung von fast 1400 €.
So kann’s gehen. Da hat das Jobcenter also knapp daneben gelegen.
Die Prüfung von Jobcenter-Bescheiden kann sich lohnen.
Wenn aus einer Jobcenter-Forderung ein Gewinn wird…