Aus der Rubrik “Mit was sich Gerichte so alles beschäftigen müssen”….
Auf der einen Seite ein wichtiger Teil unseres Rechtsstaates, dass man auf dem Rechtsweg sein (vermeintliches) Recht in Anspruch nehmen kann. Auf der anderen Seite ein Wahnsinn, womit sich unsere Gerichte teilweise so beschäftigen müssen…
Ich fasse eine bahnbrechende aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen einmal zusammen:
Ein Leistungsberechtigter hat keinen Anspruch darauf, vom Jobcenter Bescheide in plattdeutscher bzw. niederdeutscher Sprache zu erhalten.
Wow, wer hätte das gedacht ? Ich verzichte mal auf die ausführlichen Urteilsgründe, auch wenn sie recht unterhaltsam sind, weise aber an dieser Stelle einmal auf die Möglichkeit der Sozialgerichte hin, einem Kläger sog. “Verschuldenskosten” aufzuerlegen, wenn völlig substanzlose Klagen verfolgt werden.
In dem beschriebenen Fall durfte der Kläger 500,00 € dafür löhnen, dass er seine Klage trotz völliger Sinnlosigkeit durchgezogen hat. Solche Verschuldenskosten werden nur in Ausnahmefällen verhängt und auch nur nach “Vorwarnung” des Gerichts. Es sind also keineswegs “versteckte Gerichtskosten”.