Ich bin Einzelanwalt – was bedeutet dies eigentlich in der Praxis ?
Nun, dies bedeutet zunächst ganz einfach, dass ich alles allein mache . Natürlich tatkräftig unterstützt durch meine langjährige Mitarbeiterin, mit der ich mich blind verstehe – und vernetzt im ständigen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus dem sozialrechtlichen Bereich.
Für Sie als Mandanten bedeutet dies, dass Sie immer durch mich persönlich betreut werden und Sie keine häufig wechselnden Ansprechpartner haben. Das persönliche Verhältnis zwischen Mandant/-in und Anwalt ist mir sehr wichtig.
Allerdings bedeutet dies auch, dass wir nicht acht Stunden am Tag telefonisch erreichbar sein können. Alle anderen Kanäle stehen aber jederzeit zur Verfügung (auch für einen Rückrufwunsch), sei es über E-Mail, ganz altertümlich über unseren Anrufbeantworter oder (ganz neu) über unsere auf der Website integrierte Chat-Funktion.
Bei Anfragen für neue Mandate nutzen Sie bitte möglichst diese Chat-Funktion, dies erleichtert uns die Arbeit sehr.
Einzelanwalt zu sein, heisst auch, dass die zeitlichen Ressourcen begrenzt sind. Zumal ich auch ein buntes Leben neben der Juristerei brauche und habe .
Ich kann nicht jedes Mandat annehmen. Wir erhalten viele Anfragen, von denen ich nicht wenige ablehnen muss. Zum Beispiel, weil ich ausschließlich sozialrechtliche Mandate bearbeite und nichts anderes. Aber auch deshalb, weil ich immer nur so viele Mandate annehme, wie ich auch in angemessener Zeit gut bearbeiten kann.
Es nützt niemandem etwas, wenn ein Anwalt ein Mandat übernimmt, das er entweder fachlich nicht beherrscht oder für das er eigentlich gar keine freie Zeit hat.
Wenn ich etwas übernehme, dann bin ich mit vollem Einsatz für Sie da !