Seit dem 01.09.2023 gelten im Bereich der Stadt Kassel beim Bürgergeld (Jobcenter Stadt Kassel) und der Sozialhilfe (Sozialamt der Stadt Kassel) neue Mietobergrenzen. Bis zu diesen Grenzen werden die Unterkunftskosten als „angemessen” im Sinne des Gesetzes angesehen.
Eine Überprüfung und Anpassung der Beträge hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen.
Die nachfolgenden Werte beziehen sich auf die Kaltmiete einschließlich der (kalten) Betriebskosten. Kosten für Heizung und Warmwasser werden also zusätzlich gezahlt.
Die neuen Werte lauten wie folgt (PHH = Personenzahl im Haushalt):
- 1-PHH: 472,50 € (bisher 449,50 €)
- 2-PHH: 530,40 € (bisher 505,50 €)
- 3-PHH: 622,50 € (bisher 593,50 €)
- 4-PHH: 718,62 € (bisher 684,00 €)
- 5-PHH: 857,34 € (bisher 817,00 €)
Ich empfehle dringend, einen Blick in die aktuelle Leistungsberechnung zu werfen, ob möglicherweise für die Zeit ab September 2023 höhere Unterkunftskosten als bisher zu gewähren sind.