§ 110 a Sozialgerichtsgesetz:
(1) Das Gericht kann den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen.
(2) …
(3) …
(4) die Abs. 1 und 3 gelten entsprechend für Erörterungstermine (§ 106 Abs. 3 Nummer 7).
So heißt es im Gesetzestext. Man könnte es auch einfach als Gerichtstermin per Video bezeichnen.
Das spart den Beteiligten im Einzelfall sehr viel Zeit, Geld und Aufwand. Auch die Umwelt freut sich, wenn nicht zig Verfahrensbeteiligte für einen (gegebenenfalls nur kurzen) Gerichtstermin quer durchs Land fahren.
In manchen Fällen ist die persönliche Anwesenheit im Gerichtssaal allerdings sehr wichtig. Termine am Kanzleisitz in Kassel werde ich auch immer persönlich wahrnehmen, das ist klar. Aber in manchen Fällen bietet sich die Teilnahme per Video aus dem Büro an.
Übrigens ist es dabei auch grundsätzlich zulässig, dass der Mandant bzw. die Mandantin neben mir in meinem Büro sitzt und nicht im Gerichtssaal. Dies hatte ich schon einmal und es hat prima funktioniert. Dies kommt immer auch ein bisschen auf den Einzelfall an. Manchmal ist auch der persönliche Eindruck im Gerichtssaal wichtig. Ohnehin muss eine Teilnahme per Video immer mit der Mandantin bzw. dem Mandanten abgesprochen werden.
Insgesamt bin ich aber sehr froh, dass diese Möglichkeit nun langsam an immer mehr Gerichten (technisch) ermöglicht wird. Noch ist es allerdings so, dass längst nicht alle Gerichte eine Video-Verhandlung anbieten (oder anbieten wollen…), auch wenn dies in der Verfahrensordnung bereits seit vielen Jahren als Möglichkeit vorgesehen ist.
Durch die Möglichkeit der Video-Verhandlung können auch einige Absagen von Terminen und somit Verzögerungen der Verfahren vermieden werden.
Ich kann mich erinnern, dass ich vor zwei oder drei Jahren einmal mit einem gebrochenen Zeh einige Wochen kaum laufen konnte und einige Gerichtstermin absagen musste. All diese Termine hätte ich problemlos von zu Hause aus per Video erledigen können, wenn dies bei den jeweiligen Gerichten technisch bereits möglich gewesen wäre. Auch bei leichten Krankheiten, mit denen man sich nicht unter die Menschen mischen möchte, kann man Absagen vermeiden, indem man die Verhandlung von zu Hause führt.
Ich gehe davon aus, dass diese Möglichkeit des Gerichtstermins per Video nun immer mehr Anwendung finden wird.
Video zum Thema: