Psychische Erkrankungen sind in unserer heutigen Gesellschaft ein Thema, das viele Menschen betrifft.
Zu den häufigsten Formen gehören Depressionen sowie Angst- und Panikstörungen.
Depressionen äußern sich durch anhaltende Traurigkeit, Interessen- und Freudlosigkeit sowie allgemeine Antriebslosigkeit. Angststörungen treten in unterschiedlichen Formen auf und können sich z. B. in übermäßigen Sorgen, Angstzuständen und Panikattacken äußern, die das tägliche Leben stark beeinträchtigen.
Darüber hinaus gibt es komplexe psychische Störungen wie dissoziative Störungen, die zu einer Trennung von Gedanken, Identität, Bewusstsein und Gedächtnis führen können, und bipolare Störungen, die durch extreme Schwankungen von Stimmung, Energie und Verhalten gekennzeichnet sind.
Diese Erkrankungen spielen auch im Sozialrecht eine wichtige Rolle, insbesondere wenn es um Fragen der Erwerbsminderungsrente und des Grades der Behinderung (GdB) geht. Die Anerkennung einer psychischen Erkrankung in diesen sozialrechtlichen Angelegenheiten kann jedoch eine Herausforderung darstellen.
Erwerbsminderungsrente und psychische Erkrankung
Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige soziale Absicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Gründen für die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente. Dennoch wird vielen Betroffenen die Rente zu Unrecht verweigert, da die Auswirkungen psychischer Erkrankungen auf die Erwerbsfähigkeit häufig unterschätzt oder nicht ausreichend verstanden werden.
Grad der Behinderung (GdB) und psychische Erkrankung
Ähnlich verhält es sich mit dem Grad der Behinderung. Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Grad der Behinderung von mindestens 50) kann für Menschen mit psychischen Erkrankungen enorm wichtige Konsequenzen haben, z.B. durch einen besonderen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub oder die Möglichkeit, unter Umständen früher in Rente gehen zu können.
Aber auch bei der Feststellung des Grades der Behinderung wird der tatsächliche Einfluss der psychischen Erkrankung auf das tägliche Leben häufig nicht angemessen berücksichtigt, was zu einer zu niedrigen Einstufung führen kann.
Bedeutung psychischer Erkrankungen für die Feststellung eines Pflegegrades
Neben der Erwerbsminderungsrente und dem Grad der Behinderung spielt die Anerkennung psychischer Erkrankungen auch bei der Feststellung eines Pflegegrades eine wesentliche Rolle. Seit der Pflegereform 2017 werden psychische und kognitive Beeinträchtigungen bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit stärker berücksichtigt. Dies war ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren Begutachtung, da zuvor vor allem körperliche Einschränkungen im Mittelpunkt standen.
Bei der Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades werden nun auch die Auswirkungen von psychischen Erkrankungen wie Demenz, schweren Depressionen oder Angststörungen berücksichtigt. Bewertet wird, inwieweit die Erkrankung die Alltagskompetenz der Betroffenen beeinträchtigt, zum Beispiel in Bezug auf Selbstversorgung, Mobilität, Kommunikationsfähigkeit und soziale Teilhabe. Eine entsprechende Anerkennung dieser Beeinträchtigungen kann zu einem höheren Pflegegrad führen, der den Zugang zu notwendigen Pflegeleistungen und finanziellen Hilfen ermöglicht.
Die Herausforderung der sozialrechtlichen Anerkennung psychischer Erkrankungen
Die Kernproblematik liegt häufig in der Anerkennung der Schwere und der Auswirkungen der psychischen Erkrankung durch die zuständigen Behörden. Psychische Erkrankungen sind im Gegensatz zu körperlichen Erkrankungen nicht immer offensichtlich und erfordern eine differenzierte Betrachtung der individuellen Situation des Betroffenen. Dies kann im Rahmen der üblichen Begutachtungsverfahren zu Schwierigkeiten führen.
Was Betroffene tun können
Entscheidend ist, dass die Betroffenen gut über ihre Rechte informiert sind und die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Dazu gehört eine umfassende Dokumentation der Erkrankung durch ärztliche Atteste, Therapieberichte und Ähnliches.
Darüber hinaus kann die Unterstützung durch einen auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt entscheidend sein, um die eigenen Rechte effektiv durchzusetzen und den Behörden die Auswirkungen der psychischen Erkrankung auf das Arbeitsleben verständlich zu machen.
Spätestens wenn die zuständige Behörde (Rentenversicherung, Versorgungsamt, Pflegekasse) einen Bescheid erlässt und Zweifel an dessen Richtigkeit bestehen, sollte ein spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden.
Fazit
Psychische Erkrankungen spielen im Sozialrecht eine sehr wichtige Rolle, da sie häufig auftreten und die Lebensführung und Arbeitsfähigkeit der Betroffenen erheblich beeinträchtigen können. Eine fundierte rechtliche Beratung ist unerlässlich, um die Chancen auf eine gerechte Anerkennung und Unterstützung zu verbessern.