Das Bundessozialgericht hat kürzlich ein weiteres Urteil zum Thema „Arbeitsunfall im Homeoffice“ gefällt. Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sie bei einem Unfall im Homeoffice unter Unfallversicherungsschutz stehen.
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist – vereinfacht gesagt – ein Unfall, der sich während einer unfallversicherten Tätigkeit ereignet. Das heißt, dass der Unfall im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen muss. Dabei ist es unerheblich, ob der Unfall im Betrieb, auf dem Weg zur Arbeit oder im Homeoffice passiert. Entscheidend ist, dass der Unfall durch die versicherte Tätigkeit verursacht oder wesentlich mitbestimmt wurde. Die Einzelheiten sind kompliziert und stets von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Wann ist ein Unfall im Homeoffice ein Arbeitsunfall?
Ein Unfall im Homeoffice ist dann ein Arbeitsunfall, wenn er durch die berufliche Tätigkeit am häuslichen Arbeitsplatz verursacht wurde. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie sich beim Bedienen des Computers, beim Telefonieren oder beim Ordnen von Unterlagen verletzen. Aber es sind auch viele andere Konstellationen denkbar, in denen ein Arbeitsunfall angenommen werden kann.
Was hat das Bundessozialgericht entschieden?
Das Bundessozialgericht hat am 21. März 2024 ein Urteil gefällt, das zwar vom Sachverhalt etwas kurios erscheint, jedoch durchaus für alle unfallversicherten Menschen im Homeoffice von Bedeutung sein kann.
Es ging um einen Busunternehmer, der sich im Homeoffice beim Hochdrehen des Temperaturschalters an der Kesselanlage seiner Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt hatte. Zuvor hatte er während der Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz im Wohnzimmer festgestellt, dass sämtliche Heizkörper des Hauses kalt waren.
Die Berufsgenossenschaft lehnte einen Arbeitsunfall ab, weil sie den Heizungsdefekt als ein privates Risiko ansah, das nichts mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hatte.
Das Bundessozialgericht sah das anders und erkannte einen Arbeitsunfall an. Es begründete seine Entscheidung damit, dass der Busunternehmer nicht nur seine Kinder, sondern auch seinen häuslichen Arbeitsplatz mit höheren Temperaturen versorgen wollte. Die Benutzung des Temperaturreglers war deshalb unternehmensdienlich, der Heizungsdefekt kein unversichertes privates Risiko.
Für den Unfallversicherungsschutz im Homeoffice kommt es nicht darauf an, ob der Unfallort auch privat genutzt wird, sondern ob der Unfall durch die versicherte Tätigkeit veranlasst war.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Das Urteil des Bundessozialgerichts zeigt, dass der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice nicht pauschal ausgeschlossen werden kann. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an, ob ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall anerkannt wird oder nicht.
Wenn Sie Fragen zum Thema Arbeitsunfall im Homeoffice haben oder einen Rechtsbeistand benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich bin spezialisiert auf das Sozialrecht und berate Sie kompetent und individuell.