Achtung: wichtige Entscheidungen des Bundessozialgerichts !

Das Bundessozialgericht hat am vergangenen Dienstag, den 29.01.2019, wichtige Urteile zu den vom Jobcenter zu bewilligenden Kosten der Unterkunft und Heizung gesprochen und dabei einige Grundsätze aufgestellt bzw. konkretisiert.

Die Einzelheiten darzustellen, sprengt den Rahmen hier völlig. Aber ein wichtiger Hinweis für unsere Region ergibt sich:

Es spricht nun noch mehr dafür, dass die Mietobergrenzen der Jobcenter des Landkreises Kassel, des Schwalm-Eder-Kreises und des Werra-Meißner-Kreises unzulässig sind und hier höhere Ansprüche der Leistungsberechtigten bestehen können !

Hierzu laufen bereits zahlreiche Verfahren. Das Sozialgericht Kassel hat die Obergrenzen des Schwalm-Eder-Kreises als rechtswidrig bewertet, die Berufungsverfahren laufen. Ähnliches dürfte für den Landkreis Kassel gelten, auch wenn hier die ersten Urteile noch ausstehen. Zum Werra-Meißner-Kreis hat sogar das Landessozialgericht bereits kürzlich zu Gunsten der Leistungsberechtigten entschieden.

Also: wer von den oben genannten Jobcentern Leistungen bezieht und dabei NICHT seine volle Miete erhält, sollte dringend seine Bescheide überprüfen lassen, um seine Rechte zu wahren.

Wer Näheres zu den Urteilen des BSG erfahren möchte… klickt hier.

 

Wichtige Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu den Mietkosten bei Hartz IV