Mandant weigert sich, beim Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, weil er zuletzt schlechte Erfahrungen hiermit gemacht hat (Sanktion trotz nachgewiesener ausreichender Bewerbungsbemühungen).
Der Sachbearbeiter setzt ihn massiv unter Druck, die nun vorliegende Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben und droht ihm an, die Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt zu ersetzen (bis dahin noch ok) und den Mandanten hierbei in eine Arbeitsgelegenheit (1-Euro-Job) “zu stecken”. Wenn der Mandant die Vereinbarung freiwillig unterschreibe, sei eine solche Arbeitsgelegenheit kein Thema.
Der Mandant bleibt konsequent und verweigert die Unterschrift und wird tatsächlich per Bescheid dazu verpflichtet, eine Arbeitsgelegenheit mit 30-Wochenstunden durchzuführen. Begründung: “um die Alltagsstruktur zu fördern”.
Solche Arbeitsgelegenheiten können im Einzelfall gut und hilfreich sein. Tatsächlich wurde dies im vorliegenden Fall nur so gemacht, um den Mandanten zu ärgern und dafür zu bestrafen, dass er eine Eingliederungsvereinbarung nicht “freiwillig” unterschrieben hat, wozu er im Übrigen auch nicht verpflichtet ist. Zusammenfassung aus Sicht des Jobcenter-Sachbearbeiters: wenn du nicht tust, was ich von dir verlange, werde ich dir maximalen Ärger bereiten.
Der Mandant müsste übrigens seinen Mini-Job aufgeben, um diese Arbeitsgelegenheit wahrzunehmen. Er würde seine Hilfebedürftigkeit also sogar noch erhöhen.
Dies ist ein kleines Beispiel dafür, wie die Jobcenter teilweise mit den “Kunden” umgehen.