In den letzten Monaten habe ich – wie viele andere Menschen auch – unzählige Stunden meiner Arbeitszeit im Home-Office verbracht.
Was wäre nun aber, wenn ich zum Beispiel auf dem kurzen Weg vom gemütlichen Frühstück zu meinem Home-Office-Schreibtisch mit dem Kaffee in der Hand auf der Treppe stürze oder mir auf dem Weg ein anderes Missgeschick passiert? Ist dies dann als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung versichert?
Normalerweise sind Unfälle auf dem direkten Weg von der eigenen Wohnung zum Arbeitsplatz als sogenannte Wegeunfälle versichert.
Im Home-Office sieht die Situation möglicherweise anders aus. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 09.11.2020, L 17 U 487/19, sind Wege innerhalb der eigenen Wohnung generell nicht unfallversichert. Also bestünde beim Weg zum Home-Office-Schreibtisch kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Das Bundessozialgericht wird nun über die grundsätzliche Rechtsfrage zu entscheiden haben, ob ein Arbeitnehmer, der morgens auf dem Weg von seinen privaten Wohnräumen zur (erstmaligen) Arbeitsaufnahme in seinem Home-Office auf der innerhäusigen Treppe verunglückt, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Das Verfahren ist beim BSG unter dem Akteneichen B 2 U 4/21 R anhängig.