Sie möchten einen Besprechungstermin mit mir in einer neuen Angelegenheit vereinbaren oder wünschen einen Rückruf in einer bereits laufenden Sache?
Ich biete Ihnen verschiedene Arten von Besprechungsterminen an, die Sie hier online anfragen können. Besprechungen können einfach und effektiv per Telefon oder Video stattfinden. Wenn Sie jedoch den persönlichen Kontakt bevorzugen, so können wir unsere Besprechung gern auch in meinem Kasseler Büro durchführen. Sie können dies bei der Buchung auswählen.
Die bei der online-Terminbuchung wählbaren „Vor-Ort“-Termine beziehen sich auf persönliche Gespräche in meinem Kasseler Büro. Sollten Sie einen persönlichen Termin in der Zweigstelle Hannover wünschen, so teilen Sie mir dies bitte per E-Mail mit.
Sie stoßen bei der Online-Terminbuchung auf das Wort Erstberatung. Aber was bedeutet das eigentlich?
Was bedeutet „Erstberatung“ ?
Eine Erstberatung ist ein erstes Beratungsgespräch, das Ihnen einen Überblick über Ihre rechtliche Situation verschafft. Es handelt sich dabei um eine überschlägige Einstiegsberatung.
Eine Erstberatung umfasst in der Regel folgende Elemente:
- Schilderung des Sachverhalts durch Sie
- Klärung des relevanten Sachverhalts durch gezielte Rückfragen
- Erste rechtliche Einschätzung der Situation
- Erörterung möglicher Handlungsoptionen
- Aufzeigen von Erfolgsaussichten und Risiken
- Besprechung der voraussichtlichen Kosten für weitere Schritte
Was nicht zur Erstberatung gehört:
- Umfassende Recherchen zur Rechtslage
- Schriftliche Zusammenfassung der Beratung
- Tätigkeit nach außen (z.B. Schriftwechsel mit der Gegenseite, Bearbeitung Widerspruchs- oder Klageverfahren)
- Vollständige rechtliche Beurteilung komplexer Sachverhalte
Nach der Erstberatung können Sie entscheiden, ob Sie mich mit der weiteren Bearbeitung des Falls beauftragen möchte. Eine umfassende Rechtsvertretung geht über die Erstberatung hinaus und beinhaltet beispielsweise:
- Detaillierte Prüfung aller relevanten Unterlagen
- Ausführliche Recherchen zur Rechtslage
- Schriftverkehr mit Dritten
- Durchführung von Akteneinsicht (Behördenakte oder Gerichtsakte)
- Vertretung im Antrags- oder Widerspruchsverfahren
- Vertretung im Klageverfahren vor dem Sozialgericht
Die Erstberatung dient somit als Grundlage für die Entscheidung, ob und wie man in einer rechtlichen Angelegenheit weiter vorgehen möchte. Die Kosten einer Erstberatung werden übrigens in der Regel auf die Kosten einer weiteren Vertretung vollständig angerechnet. Wenn Sie mich also nach der Erstberatung mit Ihrer weiteren Vertretung beauftragen möchten, so entstehen die Kosten der Erstberatung nicht zusätzlich.
Sie können hier nun eine Terminanfrage zu Ihrem Anliegen stellen. Ich werde mich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Bitte prüfen Sie Ihr E-Mail-Postfach, ggf. auch den Spam-Filter.