Fachanwalt Alexander Grotha unterstützt Sie mit Expertise und Empathie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Schwerbehindertenrecht.
.Bundesweite, barrierefreie Beratung
.Hohe Erfolgsquote bei GdB-Erhöhungen
.Preiswerte Ersteinschätzung Ihrer Chancen
Fühlen Sie sich von Behörden missverstanden und in Ihrer Situation nicht ernst genommen? Kämpfen Sie mit bürokratischen Hürden bei der Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung?
Als Fachanwalt für Sozialrecht mit Schwerpunkt Schwerbehindertenrecht verstehe ich Ihre Sorgen und Frustrationen. Ich weiß, wie belastend es sein kann, wenn Ihr Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig festgesetzt oder wichtige Merkzeichen nicht anerkannt werden. Meine Aufgabe ist es, Ihnen die Last von den Schultern zu nehmen und für Ihre Rechte einzustehen. Mit fundierter Expertise und jahrelanger Erfahrung unterstütze ich Sie dabei, die faire Bewertung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen zu erreichen und alle relevanten Nachteilsausgleiche durchzusetzen. Gemeinsam finden wir den Weg durch den Paragraphendschungel – für die Anerkennung, die Ihnen zusteht.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Feststellung und Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB)
- Anerkennung von Merkzeichen
- Widerspruchsverfahren gegen ablehnende Bescheide
- Klageverfahren vor dem Sozialgericht
- Durchsetzung von Nachteilsausgleichen
Das sagen unsere Mandanten
Unsere Leistungen
Feststellung und Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB)
Die Feststellung oder Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB) ist oft der erste und wichtigste Schritt zur Anerkennung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen. Als Ihr Fachanwalt für Schwerbehindertenrecht unterstütze ich Sie bei diesem komplexen Prozess. Ich analysiere Ihre medizinischen Unterlagen, identifiziere relevante Diagnosen und bereite eine fundierte Argumentation vor, die Ihre Situation umfassend darstellt. Mein Ziel ist es, dass alle Ihre Beeinträchtigungen angemessen berücksichtigt werden. Ich begleite Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid und kämpfe, wenn nötig, mit Widerspruch oder Klage für die Anerkennung, die Ihnen zusteht.
Anerkennung von Merkzeichen
Merkzeichen sind wichtige Zusätze in Ihrem Schwerbehindertenausweis, die Ihnen besondere Rechte und Nachteilsausgleiche gewähren. Ob es um das Merkzeichen G für erhebliche Gehbehinderung, B für Notwendigkeit ständiger Begleitung oder andere Merkzeichen geht – ich setze mich dafür ein, dass Ihre spezifischen Einschränkungen korrekt erfasst und anerkannt werden. Mit meiner Erfahrung in der Interpretation medizinischer Gutachten und der rechtlichen Anforderungen für jedes Merkzeichen optimiere ich Ihre Chancen auf Anerkennung. Ich unterstütze Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Nachweise und vertrete Ihre Interessen gegenüber den Behörden.
Widerspruchsverfahren gegen ablehnende Bescheide
Ein ablehnender Bescheid muss nicht das Ende des Weges sein. Das Widerspruchsverfahren bietet die Chance, Ihre Situation erneut zu prüfen und falsche Entscheidungen zu korrigieren. Ich analysiere den Ablehnungsbescheid gründlich, identifiziere Schwachstellen in der Argumentation der Behörde und erarbeite eine überzeugende Widerspruchsbegründung. Dabei berücksichtige ich aktuelle Rechtsprechung und medizinische Erkenntnisse. Mein Ziel ist es, durch eine präzise und fachlich fundierte Darstellung Ihrer Situation die Behörde zu einer Neubewertung zu bewegen. Ich begleite Sie durch den gesamten Widerspruchsprozess und bereite Sie auch auf mögliche weitere Schritte vor.
Klageverfahren vor dem Sozialgericht
Wenn das Widerspruchsverfahren nicht zum gewünschten Erfolg führt, scheuen Sie sich nicht vor dem Gang zum Sozialgericht – ich bin an Ihrer Seite. Als erfahrener Fachanwalt für Sozialrecht kenne ich die Besonderheiten des sozialgerichtlichen Verfahrens und weiß, worauf es ankommt. Ich erarbeite eine schlüssige Klagebegründung, die Ihre Situation rechtlich und medizinisch präzise darstellt. Während des gesamten Verfahrens vertrete ich Ihre Interessen engagiert, bereite Sie auf mögliche Gutachtertermine vor und argumentiere überzeugend in der Verhandlung. Mein Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und eine faire gerichtliche Entscheidung zu erwirken.
Durchsetzung von Nachteilsausgleichen
Die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder bestimmter Merkzeichen ist oft der Schlüssel zu wichtigen Nachteilsausgleichen. Ich berate Sie umfassend zu allen Vergünstigungen und Unterstützungsleistungen, die Ihnen zustehen – sei es Steuererleichterungen, Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr oder Zusatzurlaub. Mein Ziel ist es, dass Sie alle Ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche in vollem Umfang nutzen können, um Ihren Alltag zu erleichtern.
Wie ist der Prozess der Zusammenarbeit?
1. Kontaktaufnahme
Vereinbaren Sie unkompliziert online oder telefonisch Ihr preiswertes Erstgespräch.
2. Erstberatung
In einem persönlichen Gespräch (vor Ort oder digital) analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine Strategie
3. Aktive Unterstützung
Ich übernehme alle rechtlichen Schritte und halte Sie kontinuierlich über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden
Warum Sie sich für uns entscheiden sollten
Als Anwalt für Schwerbehindertenrecht biete ich Ihnen eine einzigartige Kombination aus Expertise und Einfühlungsvermögen. Meine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Sozialrecht ermöglicht es mir, komplexe Fälle erfolgreich zu bearbeiten und Ihre Rechte durchzusetzen. Ich verstehe die rechtlichen und medizinischen Aspekte Ihrer Situation und begleite Sie einfühlsam durch den oft belastenden Prozess. Meine digitale Arbeitsweise garantiert Ihnen eine effiziente und barrierefreie Betreuung, unabhängig von Ihrem Wohnort. Durch regelmäßige Fortbildungen und ein Netzwerk aus medizinischen Experten bin ich stets auf dem neuesten Stand. Mein Engagement geht über die reine Rechtsberatung hinaus – ich setze mich leidenschaftlich für Ihre Rechte und gesellschaftliche Teilhabe ein. Bei mir erhalten Sie nicht nur rechtlichen Beistand, sondern einen engagierten Partner, der Ihre Interessen versteht und vertritt. Vertrauen Sie auf meine Expertise als Anwalt für Schwerbehindertenrecht, um die Leistungen zu erhalten, die Ihnen zustehen.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert ein Verfahren zur Feststellung oder Erhöhung des GdB üblicherweise?
Die Dauer kann variieren, meist zwischen 3-6 Monaten. Mit anwaltlicher Unterstützung können wir den Prozess oft beschleunigen und optimieren.
Was kostet mich die anwaltliche Vertretung im Schwerbehindertenrecht?
Die Kosten richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. In unserem Erstgespräch besprechen wir die Kostenfrage transparent.
Kann ich auch dann einen höheren GdB beantragen, wenn sich mein Gesundheitszustand nicht verschlechtert hat?
Ja, wenn Ihre Beeinträchtigungen beim letzten Bescheid nicht vollständig berücksichtigt wurden. Wir prüfen Ihre Unterlagen sorgfältig auf übersehene Aspekte.
Muss ich für eine Beratung persönlich in Ihre Kanzlei kommen?
Nein, ich biete barrierefreie Beratung per Telefon oder Videokonferenz an.
Wie kann ich meine Chancen auf Anerkennung eines höheren GdB verbessern?
Entscheidend sind aktuelle und detaillierte ärztliche Befunde. Ich unterstütze Sie bei der Zusammenstellung der relevanten Unterlagen und der überzeugenden Darstellung Ihrer Situation.
Lohnt sich ein Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid?
In vielen Fällen ja. Ich prüfe Ihre Situation genau und rate Ihnen nur zu einem Widerspruch, wenn ich reelle Erfolgschancen sehe.
Wie lange habe ich Zeit, Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen?
Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids. Kontaktieren Sie mich daher möglichst zeitnah.
Kann ich auch nachträglich Merkzeichen beantragen, die bei der GdB-Feststellung nicht berücksichtigt wurden?
Ja, das ist möglich. Wir können jederzeit einen Änderungsantrag stellen, um zusätzliche Merkzeichen zu beantragen. Ich prüfe Ihre medizinischen Unterlagen und helfe Ihnen, die notwendigen Nachweise zusammenzustellen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.