Bei einseitiger Erblindung ist die korrekte Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) entscheidend für Ihre sozialrechtlichen Ansprüche. Während typischerweise ein GdB von 25-30 anerkannt wird, erfordert die erfolgreiche Antragstellung eine sorgfältige Dokumentation aller medizinischen Befunde und Alltagseinschränkungen. Eine fundierte rechtliche Beratung unterstützt Sie dabei, Ihre Interessen durchzusetzen und im Bedarfsfall erfolgreich Widerspruch einzulegen. Nutzen Sie unsere Expertise, um eine faire Bewertung Ihrer individuellen Situation zu erreichen.
Ein Auge blind – Informationen zum Grad der Behinderung (GdB)
