Ich freue mich, dass Sie auf meine Anwaltskanzlei für Sozialrecht aufmerksam geworden sind und danke Ihnen bereits jetzt für Ihr Vertrauen.

Wie kommen wir zusammen? Der Weg zur eventuellen Zusammenarbeit ist ganz einfach:

1. Schritt: Ihre Anfrage

Bitte klicken Sie auf den Button “Hier Online-Anfrage stellen” und beantworten Sie dort zunächst einige wenige Fragen. Alle Angaben sind selbstverständlich freiwillig und werden vertraulich behandelt.

Ihre Anfrage ist unverbindlich und dient nur der ersten Kontaktaufnahme. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn wir beide dies ausdrücklich vereinbaren. Dies bedeutet, dass Ihnen durch diese Mandatsanfrage allein keine Kosten entstehen. Allerdings müssen Sie zunächst bis zu einer eventuellen Übernahme des Mandats selbst darauf achten, ob aktuell Fristen ablaufen (z.B. für einen Widerspruch oder eine Klage).

Alternativ können Sie mir auch eine E-Mail mit kurzen Stichworten zu Ihrem Anliegen senden.

2. Schritt: Meine Antwort

Ich sehe mir Ihre Anfrage (in der Regel sehr kurzfristig) an. Dabei prüfe ich insbesondere, ob Ihr Anliegen fachlich in meinen Tätigkeitsbereich fällt. Manchmal habe ich auch kurze Rückfragen, die Sie durch einfache Online-Fragebögen bequem am Handy oder PC beantworten können.

Wenn ich Ihr Anliegen – aus fachlichen oder zeitlichen Gründen – nicht übernehmen kann, so teile ich Ihnen dies kurzfristig per E-Mail mit, wenn möglich mit einer Empfehlung für eine andere anwaltliche Anlaufstelle. Sollte ich Ihr Anliegen bearbeiten können, so erhalten Sie von mir per E-Mail einen Link zur Online-Terminbuchung. Dort können Sie sich einen passenden Termin für eine Erstberatung aussuchen. Dieser kann in der Regel sehr kurzfristig stattfinden, Sie müssen nicht wochen- oder gar monatelang auf einen Termin warten.

3. Schritt: Unser Ersttermin

In der Regel bietet es sich an, zunächst eine Erstberatung durchzuführen. Diese kann persönlich im Büro oder per Video bzw. Telefon erfolgen. Wir besprechen Ihr Anliegen ausführlich. In der Regel reserviere ich für unser Erstgespräch 60 bis 90 Minuten. Dabei zeige ich Ihnen die Rechtslage Ihres Anliegens auf und bespreche mit Ihnen die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Welche Erfolgsaussichten bestehen, welche Kosten würden bei einer weiteren Vertretung anfallen, welcher Weg ist für Sie der Beste? All dies und auch Ihre offenen Fragen besprechen wir in der Erstberatung.

4. Schritt: Vertretung gegenüber der Behörde oder dem Sozialgericht

Sollten Sie sich nach dem Erstgespräch dazu entscheiden, mich mit Ihrer Interessenvertretung in einem Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde oder in einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht zu vertreten, so arbeite ich mich in aller Regel zunächst durch Einsicht in die Verwaltungsakte der betroffenen Behörde umfassend in den Sachverhalt ein. Ich führe den gesamten Schriftverkehr für Sie und setze mich dafür ein, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden können. Dabei halte ich Sie stets über jeden Schritt auf dem Laufenden, am einfachsten und schnellsten über unsere Online-Akte.