In Fällen bloßer Beratung in außergerichtlichen Angelegenheiten werde ich mit Ihnen die zu zahlende Vergütung besprechen und vereinbaren. Die Höhe des Honorars hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine Rolle spielen beispielsweise der Umfang und die Schwierigkeit der Sache, die Einkommensverhältnisse des Mandanten und das Haftungsrisiko des Rechtsanwaltes.
Aber auch in Fällen der außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung werde ich möglicherweise den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit Ihnen besprechen.
In jedem Fall bleiben die Kosten für Sie transparent und angemessen. Ich bespreche diese im Vorfeld der Beauftragung mit Ihnen, so dass Sie keine “bösen Überraschungen” fürchten müssen.
Sollten Sie wegen Ihres geringen Einkommens Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe haben, kommt eine Vergütungsvereinbarung selbstverständlich nicht Betracht. Die Vergütung erfolgt in einem solchen Fall zu den Bedingungen der Staatskasse.