Die Rechtsschutzversicherung ist eine private Versicherung, durch die das Kostenrisiko eines Rechtsstreits hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren ganz oder teilweise versichert wird.
Eine Rechtsschutzversicherung kann sich auf verschiedene Rechtsbereiche beziehen, beispielsweise Privat-, Verkehrs-, Arbeits- oder Mietrechtsschutz. Dies können Sie individuell mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbaren.
Im Bereich des Sozialrechts (oft Bestandteil des Privatrechtsschutzes) ist bei einigen Versicherern nur das gerichtliche Verfahren versichert, nicht aber das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren. Andere Rechtsschutzversicherungen wiederum decken auch das Widerspruchsverfahren ab.
Beachten Sie bitte auch, dass häufig eine Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall vereinbart ist und die Rechtsschutzversicherung stets nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz übernimmt. Diese sind im Sozialrecht traditionell relativ niedrig.
Um eine gute Qualität der Vertretung gewährleisten zu können, ist es daher in einigen Fallkonstellationen erforderlich, neben den gesetzlichen Gebühren eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Dies bespreche ich mit Ihnen rechtzeitig (bevor Kosten entstehen) und transparent.
Fragen Sie sich, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollten ? Möglicherweise kann Ihnen der folgende Artikel helfen: