Sie beziehen Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder auch “Hartz 4”) beim Jobcenter und haben einen falschen oder unverständlichen Bescheid erhalten ? Oder haben Sie schlichtweg den Durchblick im Paragrafendschungel zwischen zahlreichen Anrägen und Bescheiden verloren ? Mit solchen Problemen stehen Sie nicht alleine. Sie können jede Entscheidung des Jobcenter durch Rechtsmittel anfechten. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.
In meiner anwaltlichen Praxis spielen Mandate aus dem Bereich des Bürgergeldes eine große Rolle. Das Gesetz wirft viele noch ungeklärte Fragen auf, umso mehr durch die vielen Änderungen durch die Einführung des Bürgergeldes ab dem 01.01.2023. Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Leistungsberechtigten und dem Jobcenter. Darüber hinaus enthalten die erlassenen Bescheide häufig Fehler, die ein juristischer Laie nicht erkennen kann.
Meine Aufgabe ist es, Sie als Bürgergeld-Leistungsberechtigten über Ihre Rechte und Pflichten zu beraten und Sie bestmöglich gegenüber dem Jobcenter zu vertreten. Falls erforderlich vertrete ich Ihre Interessen auch vor dem Sozialgericht.
Oft tut es den Betroffenen bereits gut, dass ich mich für ihre Belange einsetze und sie sich gegenüber den Behörden nicht mehr “ohnmächtig” oder “allein gelassen” fühlen, wie mir nicht selten berichtet wird. Meine Mandanten haben häufig den Eindruck, ohne professionelle rechtliche Hilfe nicht mehr “durchzublicken” durch die Vorschriften, Rechte, Pflichten und die ergangenen Bescheide. Spätestens in dieser Situation sollten Sie sich an mich wenden.
Ich vertrete ausschließlich Ihre Interessen und zeige Ihnen den Weg auf, wie Sie zu Ihrem Recht kommen. Oftmals ist es nötig, fehlerhafte Bescheide über Widerspruch und Klage anzufechten und wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit gleichzeitig ein gerichtliches Eilverfahren einzuleiten. Auch hier veranlasse ich für Sie alles Notwendige.
Wegen der schwierigen finanziellen Situation der Betroffenen ist es selbstverständlich, dass ich auf Basis von Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe für Sie tätig werde. Dies hat für Sie zur Folge, dass meine Tätigkeit für Sie kostenlos bleibt. Hierzu berate ich Sie gerne.
Typische Problembereiche im Bereich des Bürgegeldes sind:
- Abgrenzung zur Sozialhilfe anhand der “Erwerbsfähigkeit”
- Abgrenzung Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft, Wohngemeinschaft
- Mehrbedarfe, Sonderleistungen, einmalige Beihilfen (Erstausstattung Wohnung und bei Schwangerschaft und Geburt)
- “Bildungspaket”
- Kosten für Unterkunft und Heizung, Nebenkostenabrechnung
- Umzugsgenehmigung, Umzugskosten, Wohnungsrenovierung, Mietkaution
- Anrechnung von Einkommen und Vermögen
- Eingliederungsvereinbarungen
- Absenkungsbescheide (“Sanktionen”)
- Aufhebungs- und Erstattungsbescheide bzw. Rückforderungen nach endgültiger Festsetzung
Sprechen Sie mich an. Ich helfe Ihnen gerne weiter..