Ein wesentlicher Teil der Arbeitsförderung ist das Arbeitslosengeld. Hier geht es oftmals um folgende Problembereiche:
- Anspruchsvoraussetzungen, Anspruchsdauer, Anspruchshöhe
- Sperrzeiten, Ruhenszeiten
- Begriff der zumutbaren Beschäftigung
- Mitwirkungspflichten des Leistungsbeziehers
- Anrechnung von Nebeneinkünften
Ein weiterer Bestandteil der Arbeitsförderung sind die Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung sowie die sonstigen Leistungen der Behörde, wie zum Beispiel:
- Berufliche Weiterbildung, Teilhabe am Arbeitsleben
- Berufliche Eingliederung behinderter Menschen
- Hilfen bei Arbeitssuche, Arbeitsaufnahme und Existenzgründung (Gründungszuschuss u.a.)
- Leistungen der Arbeitsförderung an den Arbeitgeber
Zuständig ist die Agentur für Arbeit.