Mit der Urkunde vom 26.10.2011 hat mir die Rechtsanwaltskammer Kassel die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen.
Was bedeutet “Fachanwalt”…?
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse verfügt und darüber hinaus besondere praktische Erfahrungen nachweisen kann. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Diese prüft zuvor auf Antrag, ob der Rechtsanwalt die in der Fachanwaltsordnung geforderten umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen kann.
Erforderlich ist die Absolvierung eines Fachlehrgangs mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Stunden. In den Lehrgangsteilen muss der angehende Fachanwalt darüber hinaus seine Kenntnisse in verschiedenen schriftlichen Prüfungen nachweisen. Die besonderen praktischen Erfahrungen muss der Rechtsanwalt nachweisen, indem er innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine bestimmte Anzahl von Mandaten aus den verschiedenen Bereichen des Sozialrechts eigenverantwortlich bearbeitet.
Ein Fachanwalt ist ferner verpflichtet, sich jährlich in einem bestimmten Umfang fortzubilden. Dies sichert dem Mandanten eine gleichbleibend hohe Beratungsqualität.
Der Titel “Fachanwalt” ist also ein Gütesiegel der Spezialisierung eines Rechtsanwaltes, geprüft und verliehen durch die Rechtsanwaltskammer.