Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.
So lautet der Beginn der gesetzlichen Regelung des § 1896 BGB.
Sie sind als Berufsbetreuer tätig ? Dann treffen die folgenden Punkte möglicherweise auf Sie zu:
- Sie haben häufiger mit sozialrechtlichen Behörden zu tun
- Sie stellen für Ihre Betreuten Anträge, z.B. auf Gewährung einer Erwerbsminderunsgrente, Feststellung eines Behindertengrades, Durchführung einer Reha, Feststellung eines Pflegegrades etc.
- Ihre Betreuten haben finanzielle Probleme, so dass Leistungen des Jobcenter oder des Sozialamtes bezogen werden müssen
- Sie haben ohnehin schon viel zu wenig (finanziell vergütete) Zeit für jeden Ihrer Betreuten
- dennoch möchten Sie für Ihre Betreuten natürlich die bestmögliche Vertretung gewährleisten
- Ihnen fehlt das professionelle sozialrechtliche Wissen und die Erfahrung, Rechtsmittelverfahren gegen Behörden zu führen
Mir ist diese Situation und die hohe Belastung/Auslastung eines Berufsbetreuers wohl bekannt, da ich bereits mit verschiedenen Betreuern lange Jahre erfolgreich eng zusammen arbeite.
Daher biete ich auch Ihnen als Berufsbetreuer an, mich in Ihrem Auftrag für die Rechte Ihrer Betreuten einzusetzen.
Wie kann eine solche Zusammenarbeit aussehen ?
- notwendige Anträge bei den Behörden stellen Sie weiterhin selbst für die Betreuten
- erhalten Sie einen Bescheid, den Sie für fehlerhaft oder zumindest zweifelhaft halten, übernehme ich gern die Prüfung und gegebenenfalls die Durchführung von Rechtsmittelverfahren
- effieziente Abwicklung: der notwendige Informationsaustausch kann per E-Mail, Post oder Telefon erfolgen, es sind keine zeitintensiven Besprechungstermine in der Kanzlei erforderlich
- bei geringen Einkommen der Betreuten stehen die Kostenhilfemöglichkeiten der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zur Verfügung
- Sie nutzen für Ihre Betreuten selbstverständlich sämtliche Vorteile unseres Kanzleiangebotes
Auf diese Weise können Sie Ihren Betreuten professionelle sozialrechtliche Vertretung verschaffen und müssen das ohnehin knappe Betreuungs-Zeitkontingent nicht für rechtliche Recherchen, Schriftsätze an Behörden und Gerichte oder Überwachung von Rechtsmittelfristen verwenden.
Haben Sie Fragen ? Sprechen Sie mich gern an.